Gut informiert entscheidet es sich leichter.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Für Ihre persönliche Situation ersetzt das keine individuelle Klärung.
01Für wen ist die Alltagshilfe gedacht?+
Das Angebot richtet sich an ältere Menschen, Menschen mit Pflegegrad oder anderem Unterstützungsbedarf sowie an Angehörige, die im Alltag Entlastung suchen. Welche Hilfe konkret passt, klären wir persönlich.
02Ist die We Help GmbH in ganz Berlin tätig?+
Ja. We Help ist in allen zwölf Berliner Bezirken tätig. Derzeit sind freie Kapazitäten vorhanden. Einen passenden Einsatz stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
03Welche Aufgaben können übernommen werden?+
Möglich sind unter anderem Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen, bei alltäglichen Wegen sowie begleitende und entlastende Tätigkeiten. Der konkrete Umfang richtet sich nach Bedarf, Vereinbarung und den jeweils geltenden Voraussetzungen.
04Ist We Help als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt?+
Ja. Die We Help GmbH ist in Berlin als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt.
05Können Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden?+
Ja. Die We Help GmbH rechnet vereinbarte Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Welche Leistungen im persönlichen Fall genutzt werden können, klären wir vor Beginn der Unterstützung.
06Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?+
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können bei Pflegegrad 1 bis 5 monatlich bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag nutzen. Das entspricht bis zu 1.572 Euro im Kalenderjahr. Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht automatisch als Geldleistung ausgezahlt.
07Kann der Entlastungsbetrag angespart und übertragen werden?+
Ja. Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden in die folgenden Monate übertragen. Ein am Jahresende verbleibender Betrag kann grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Für den persönlichen Kontostand ist die Auskunft der Pflegekasse maßgeblich.
08Welche Unterlagen werden für die direkte Abrechnung benötigt?+
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Pflegekasse und der vereinbarten Leistung ab. Vor Beginn klärt We Help die notwendigen Angaben und erklärt, ob beispielsweise ein Nachweis des Pflegegrades oder eine Abtretungserklärung benötigt wird.
09Was ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege?+
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 bei erfüllten Voraussetzungen ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Diese Website erklärt die Leistung allgemein. Ob eine konkrete Unterstützung durch We Help möglich ist, wird damit nicht zugesagt und muss vorab individuell geklärt werden.
10Bietet We Help Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI an?+
Ja. Die We Help GmbH darf Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Berlin durchführen. Der Einsatz unterstützt die Qualität der häuslichen Pflege und gibt Pflegebedürftigen sowie häuslich Pflegenden praktische Orientierung.
11Für wen ist der Beratungseinsatz verpflichtend?+
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen nach der derzeit geltenden Fassung grundsätzlich einmal je Halbjahr eine Beratung abrufen. Für Pflegegrad 1 sowie bei Pflegesachleistungen besteht eine freiwillige halbjährliche Möglichkeit. Verbindlich bleibt die individuelle Auskunft der Pflegekasse.
12Wann ist das Büro telefonisch erreichbar?+
Sie erreichen die We Help GmbH montags bis freitags von 08:30 bis 14:30 Uhr. Am Wochenende ist das Büro geschlossen.
13Wie beginnt die Unterstützung?+
Am Anfang steht ein unverbindliches Gespräch. Dabei geht es um Ihre Situation, die gewünschten Aufgaben und die nächsten sinnvollen Schritte. Danach wird geprüft, welche Unterstützung möglich ist.
14Muss ich das Kontaktformular verwenden?+
Nein. Sie erreichen die We Help GmbH auch telefonisch unter 030 28090050. Auf Wunsch können Sie über das Formular eine Rückrufbitte senden.
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