Entlastungsleistungen in Berlin

131 Euro Entlastungsbetrag sinnvoll im Alltag nutzen.

Die We Help GmbH ist in Berlin als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können den Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützung im Alltag einsetzen.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.

Er wird nicht automatisch monatlich ausgezahlt. Er dient der Erstattung geeigneter, nachgewiesener Leistungen – unter anderem von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Wofür kann der Betrag bei We Help genutzt werden?

Welche Unterstützung vereinbart werden kann, richtet sich nach dem persönlichen Bedarf und den Voraussetzungen der Pflegekasse. Bei We Help kommen insbesondere alltagsnahe und hauswirtschaftliche Hilfen in Betracht.

  • Unterstützung bei vereinbarten Aufgaben im Haushalt
  • Einkäufe und notwendige Besorgungen
  • Begleitung zu Terminen und auf alltäglichen Wegen
  • Alltagspraktische Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige

Ansparen und bis ins Folgejahr übertragen

Wird der monatliche Betrag nicht vollständig genutzt, wird der Rest in die folgenden Kalendermonate übertragen. Beträge, die am Jahresende noch vorhanden sind, können grundsätzlich bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres eingesetzt werden – also bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Wie hoch das persönliche Restbudget ist, erfahren Versicherte bei ihrer Pflegekasse. Vor einer größeren Planung sollte der aktuelle Stand dort abgefragt werden.

Direkte Abrechnung und Abtretungserklärung

Die We Help GmbH rechnet vereinbarte Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Vor Beginn klären wir, welche Angaben und Nachweise dafür benötigt werden.

Ob zusätzlich eine Abtretungserklärung erforderlich ist, hängt vom Abrechnungsweg und von der zuständigen Pflegekasse ab. Wir erklären die notwendigen Schritte, bevor eine Leistung vereinbart wird.

Entlastungsbetrag ist nicht gleich Pflegegeld

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung. Er wird nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt, sondern für geeignete Unterstützungsleistungen eingesetzt und gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen.

Daneben können je nach Pflegegrad weitere Leistungen bestehen. Welche Kombination im Einzelfall sinnvoll und zulässig ist, sollte mit der Pflegekasse oder einer geeigneten Pflegeberatung abgestimmt werden.

Redaktionelle Verantwortung: We Help GmbHLetzte Aktualisierung: 26. Juli 2026

Einfach anfangen

Entlastung beginnt mit einem Gespräch.

Wir hören zu und klären gemeinsam, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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