Pflegegrad & Finanzierung

Pflegegrad 1 bis 5: Leistungen und Finanzierung verstehen.

Ein Pflegegrad eröffnet je nach persönlicher Situation unterschiedliche Leistungen. Der Entlastungsbetrag steht bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Was ein Pflegegrad bedeutet

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist. Die Einstufung erfolgt durch die Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung.

Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick

Der Entlastungsbetrag ist in allen fünf Pflegegraden gleich hoch. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Pflicht zum Beratungseinsatz richten sich dagegen nach Pflegegrad und gewählter Versorgung.

Orientierung zu Entlastungsbetrag und Beratungseinsatz
PflegegradEntlastungsbetragBeratungseinsatz § 37 Abs. 3
Pflegegrad 1bis zu 131 € monatlichfreiwillig einmal je Halbjahr
Pflegegrad 2–3bis zu 131 € monatlichbei Pflegegeld grundsätzlich einmal je Halbjahr
Pflegegrad 4–5bis zu 131 € monatlichbei Pflegegeld grundsätzlich einmal je Halbjahr; freiwillig auch vierteljährlich

Alltagshilfe und Entlastungsleistungen

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag kann insbesondere der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Dazu zählen je nach Vereinbarung beispielsweise hauswirtschaftliche Unterstützung, Einkäufe und notwendige Alltagswege.

Die We Help GmbH rechnet vereinbarte Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Welche Leistung im persönlichen Fall genutzt werden kann, wird vor Beginn geklärt.

Vier Leistungen klar unterscheiden

Unterschiede wichtiger Leistungen der Pflegeversicherung
LeistungWofür gedacht?Wichtiger Hinweis
Entlastungsbetraganerkannte Unterstützung im Alltagbis zu 131 € monatlich bei Pflegegrad 1–5
Pflegesachleistungprofessionelle ambulante Pflege und Betreuungab Pflegegrad 2; Kombination kann das Pflegegeld beeinflussen
VerhinderungspflegeErsatz, wenn die private Pflegeperson verhindert istab Pflegegrad 2; gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege
BeratungseinsatzQualität und Organisation der häuslichen Pflegebei Pflegegeld in Pflegegrad 2–5 grundsätzlich halbjährlich verpflichtend

Redaktionelle Verantwortung: We Help GmbHLetzte Aktualisierung: 26. Juli 2026

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