Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Die We Help GmbH rechnet vereinbarte Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Welche Leistungen im persönlichen Fall genutzt werden können, klären wir vor Beginn der Unterstützung.
So läuft die Klärung ab
- Pflegegrad und zuständige Pflegekasse benennen
- Gewünschte Unterstützung und Einsatzort besprechen
- Verfügbares Budget bei Bedarf mit der Pflegekasse klären
- Erforderliche Nachweise oder Abtretungserklärung vorbereiten
- Leistungsumfang vor dem ersten Einsatz vereinbaren
Entlastungsbetrag und andere Budgets unterscheiden
| Finanzierungsweg | Grundprinzip | Vor Beginn klären |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 € monatlich bei Pflegegrad 1–5 | Restbudget und geeignete Leistung |
| Umwandlungsanspruch | bis zu 40 % ungenutzter ambulanter Sachleistungen ab Pflegegrad 2 | Auswirkung auf anteiliges Pflegegeld |
| Verhinderungspflege | gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege | Voraussetzungen und geeigneter Leistungserbringer |
| Selbstzahlung | Zahlung ohne Pflegekassenbudget | individuelle Vereinbarung vor Beauftragung |
Keine automatische Kostenübernahme
Eine Kostenübernahme ist nicht automatisch garantiert. Voraussetzungen, verfügbare Budgets und Abrechnungswege müssen individuell und vor Beginn geklärt werden.
Allgemeine Information, Stand 26. Juli 2026. Für den persönlichen Leistungsanspruch und die Abrechnung ist die Auskunft der zuständigen Pflegekasse maßgeblich.