Die grundlegenden Voraussetzungen
- Festgestellter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
- Pflege und Unterstützung in der häuslichen Umgebung
- Nutzung einer gesetzlich vorgesehenen oder anerkannten Leistung
- Nachvollziehbare Abrechnung gegenüber der Pflegekasse
Hilfreiche Informationen für das erste Gespräch
- Vorhandener Pflegegrad
- Gewünschte Aufgaben und Häufigkeit
- Wohnort innerhalb Berlins
- Bisher genutzte Leistungen der Pflegeversicherung
Unterlagen für die Abrechnung
Welche Nachweise benötigt werden, hängt von der Pflegekasse und vom Abrechnungsweg ab. Häufig werden Angaben zur versicherten Person, zum Pflegegrad und zur Pflegekasse benötigt. Ob eine Abtretungserklärung erforderlich ist, wird vor Beginn geklärt.
Verbindlich bleibt die Auskunft der Pflegekasse
Wir können allgemeine Orientierung geben. Ob ein Anspruch besteht und welche Mittel genutzt werden dürfen, muss durch die zuständige Pflegekasse oder eine geeignete Beratungsstelle bestätigt werden.
Allgemeine Information, Stand 26. Juli 2026. Für den persönlichen Leistungsanspruch und die Abrechnung ist die Auskunft der zuständigen Pflegekasse maßgeblich.