Voraussetzungen bei Pflegegrad 1 bis 5

Wann kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Für den Entlastungsbetrag müssen ein anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege vorliegen. Für die Abrechnung ist außerdem entscheidend, dass ein zugelassenes oder nach Landesrecht anerkanntes Angebot genutzt wird.

Die grundlegenden Voraussetzungen

  • Festgestellter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
  • Pflege und Unterstützung in der häuslichen Umgebung
  • Nutzung einer gesetzlich vorgesehenen oder anerkannten Leistung
  • Nachvollziehbare Abrechnung gegenüber der Pflegekasse

Hilfreiche Informationen für das erste Gespräch

  • Vorhandener Pflegegrad
  • Gewünschte Aufgaben und Häufigkeit
  • Wohnort innerhalb Berlins
  • Bisher genutzte Leistungen der Pflegeversicherung

Unterlagen für die Abrechnung

Welche Nachweise benötigt werden, hängt von der Pflegekasse und vom Abrechnungsweg ab. Häufig werden Angaben zur versicherten Person, zum Pflegegrad und zur Pflegekasse benötigt. Ob eine Abtretungserklärung erforderlich ist, wird vor Beginn geklärt.

Verbindlich bleibt die Auskunft der Pflegekasse

Wir können allgemeine Orientierung geben. Ob ein Anspruch besteht und welche Mittel genutzt werden dürfen, muss durch die zuständige Pflegekasse oder eine geeignete Beratungsstelle bestätigt werden.

Redaktionelle Verantwortung: We Help GmbHLetzte Aktualisierung: 26. Juli 2026